Festlegung des Grundversorgers


Gemäß § 36 EnWG  haben „Energieversorgungsunternehmen für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Burg Energienetze GmbH obliegt die Grundversorgung der Stadtwerke Burg GmbH mit Sitz in Burg.

Bedingungen Grundversorgung

Die Grundversorgung von Haushaltskunden in der Niederspannung erfolgt zu den Bedingungen der AVBEltV.

 

Bedingungen Ersatzversorgung


Ersatzversorgung mit elektrischer Energie

Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz fällt ein Letztverbraucher in Niederspannung, für den kein Liefervertrag besteht, in die Ersatzversorgung durch den Grundversorger nach § 36 EnWG. Für das Stadtgebiet Burg ist der Grundversorger die Stadtwerke Burg GmbH.

Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf Grundlage eines Lieferungsvertrages des Kunden erfolgt.

Solange Kunden keinen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben, werden diese Kunden für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt die Weiterbelieferung zu den Konditionen und Bedingungen der Grundversorgung, sofern sie sich nicht für einen anderen Lieferungsvertrag entschieden haben.

Die Stadtwerke Burg GmbH kann den Energieverbrauch, der auf die Ersatzversorgung entfällt, aufgrund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und den so ermittelten anteiligen Verbrauch in Rechnung stellen.

Niederspannungsversorgte Kunden

Die Stadtwerke Burg GmbH liefert Ersatzenergie an alle niederspannungsversorgten und letztverbrauchenden Haushaltskunden – Ersatzversorgung – zu den Bedingungen der AVBEltV und zum Allgemeinen Tarif der SWB, die den Allgemeinen Bedingungen und den Allgemeinen Preisen der Grund- und Ersatzversorgung gemäß §§ 36 und 38 EnWG entsprechen.

Für niederspannungsversorgte Kunden mit einer messtechnischen Erfassung der bezogenen elektrischen Höchstleistung kommt die Entgeltregelung Preise nach gemessener Leistung (GL) zur Anwendung.